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Ombudsperson (Ombudsstelle)

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Willkommen bei der Ombudsstelle

Die Ombudsperson arbeitet in absoluter Unabhängigkeit von den Organen der Universität. Sie steht direkt betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Bern für Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung, soweit keine andere Instanz damit in einem förmlichen Verfahren befasst ist oder war.

Universitätsangestellte, die an die Ombudperson gelangen möchten, bringen ihre Beanstandungen in der Regel schriftlich in einem Brief an die Ombudsperson vor. Die Beanstandungen sollten innert 30 Tagen seit dem letzten Vorfall vorgebracht werden. Nach dem Eingang eines Begehrens sucht die Ombudsperson in der Regel mit der Antragstellerin/dem Antragsteller das Gespräch, um die Problemlage, die Zuständigkeit und mögliche Vorgehensweisen zu klären. Die Ombudsperson kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen.

Die Ombudsperson kann Empfehlungen aussprechen. Sie ist jedoch keine richterliche Instanz. Die Empfehlungen der Ombudsperson können weder auf dem Rechtsweg angefochten noch sonstwie an eine andere Instanz weitergezogen werden. Die Möglichkeit, in der vor der Ombudsperson vorgebrachten Angelegenheit später ein ordentliches Verfahren anzustreben, bleibt im gesetzlichen Rahmen gewahrt.

Die Ombudsperson und das Sekretariat der Ombudsperson sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig. In Akten kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und der Verfasserinnen und Verfasser Einsicht gewährt werden.

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